AO-Sex mit Prostituierten erlaubt oder verboten?

AO-Sex mit Prostituierten erlaubt oder verboten?

Viele Huren bieten mehr oder weniger öffentlich Sex ohne Kondom an. Aber ist das erlaubt?


Was für jedermann die normalste Sache der Welt ist, ist für Huren ein dünnes Eis. Denn Prostituierten ist es in Deutschland gesetzlich verboten, Sex ohne Kondom anzubieten.


Welches Gesetz regelt den Kontakt zu Prostituierten?

Grundlage dafür ist das sogenannte "Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)".

Darin heißt es: "Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden."

Die auf den ersten Blick eindeutige Formulierung lässt aber noch eine Menge Interpretationsspielraum, denn es ist nicht klar, was mit Geschlechtsverkehr gemeint ist. Allgemein wird darunter vaginaler oder analer Verkehr verstanden.

Aber gilt auch Oralverkehr als Geschlechtsverkehr? Für Bill Clinton war Oralverkehr seinerzeit kein Sex. ;-)

Eine allgemein gültige Antwort darauf gibt es auch heute leider nicht.

Klar ist aber, dass AO Geschlechtsverkehr mit Huren in Deutschland verboten ist.


Und das Gesetzt geht noch weiter:

"Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt"

Das bedeutet, dass selbst die Werbung für AO-Sex (AO=alles Ohne, also ohne Kondom) verboten ist.


Die Verfechter dieser Verbote argumentieren mir dem Schutz der Huren und deren Kunden vor ansteckenden Krankheiten. Denn ungeschützter Verkehr birgt zweifellos das Risiko sich eine Geschlechtskrankheit einzufangen. Dieses Risiko besteht jedoch bei jedem Geschlechtsverkehr - ob mit einer Prostituierten oder mit mit jeder anderen Frau/Mann. Konsequenter weise müsste dann jeder ungeschützte GV verboten sein.


"Die Ansteckungsgefahr ist bei Huren besonders hoch."

Das Robert-Koch-Institut (RKI) dokumentiert die jährlich auftretenden Krankheitsfälle in Deutschland und differenziert hinsichtlich des Ansteckungswegs. Folgt man den auf der Webseite des RKI veröffentlichten Zahlen, kommt man schnell zu dem Schluss, dass bei Prostituierten kein höheres Ansteckungsrisiko besteht, als in der vergleichbaren Gesamtbevölkerung.

Für das Jahr 2018 zählte das RKI laut Epidemie Jahrbuch 53 Fälle von Ansteckungen im Zusammenhang mit dem "Kontakt zu Prostituierten". Im Jahr 2019 lag diese Zahl bei 41 Fällen. Sicherlich werden nicht alle Fälle dem RKI gemeldet. Aber setzt man diese Zahlen in Verhältnis zu den insgesamt rund 12.000 gemeldeten Ansteckungen mit Geschlechtskrankheiten, wird klar, dass es keinen zwingenden Grund für ein AO-Verbot gibt.


"Das Verbot schadet doch niemanden"

Jedes Verbot ist auch ein Eingriff die Selbstbestimmung und in die Rechte des Einzelnen. Es muss also sorgfältig abgewägt werden, was überwiegt: der Schutz der Allgemeinheit oder das Recht des Einzelnen.

Die Allgemeinheit ist von der Thematik allerdings gar nicht betroffen. Involviert sind lediglich die Prostituierte und ihr Freier.

Trotz des Gesetzes bieten Huren aus finanzielle Gründen weiterhin ihre Dienste ohne Kondom an. Die Nachfrage ist ebenfalls unverändert hoch. An der Praxis hat das Gesetzt also ohnehin nichts geändert.. Dafür werden nun aber Prostituierte und Freier kriminalisiert, Zum Schutz der Damen trägt dies nicht bei. Das Vertrauen gegenüber staatlichen Vertretern wird dadurch ebenfalls nicht gefördert.


Aufklärung statt Verbote

Wer Prostituierte wie kleine Kinder mit Kontrollen, Verboten und Strafen überzieht, verliert schnell den vertrauensvollen Kontakt. Prostituierte können sehr selbständig wohl abwägen und entscheiden, wie sie ihren Service gestalten.

Wirksamer als Verbote wäre eine Aufklärungskampagne zu Gesundheitsthemen in der Muttersprache der Damen.

Schlussendlich sollte jede Dame und jeder Gast über sich und seinen Körper selbst entscheiden dürfen.



Weiterführende Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/BJNR237210016.html