Sexarbeit 2022: wie Corona die Branche verändert hat

Sexarbeit 2022: wie Corona die Branche verändert hat

Howard Chance

Sexarbeit 2022: wie die Corona-Pandemie die Branche verändert hat und welche Perspektiven es jetzt gibt

Die „gute alte Zeit“ bis Ende 2019


Die nun bereits seit 2 Jahren anhaltende Corona-Pandemie hat das Leben in Deutschland maßgeblich verändert und dies war und ist auch im Bereich der käuflichen Lust weiter deutlich wahrzunehmen. Zum Ende des Jahres 2019 war im deutschen Rotlicht-Business alles soweit noch in Ordnung: das seit 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz beinhaltete zwar die eine oder andere Tücke, vorher übliche und ertragreiche Angebote wie Flatrate-Sex, Gangbang-Parties und der durchaus riskante Verkehr ohne Schutz wurden gesetzlich verboten. Dennoch stand aber stets ein vielfältiges Angebot flächendeckend zur Verfügung. Es gab Fans von großen FKK-Clubs, Laufhäusern und Großbordellen sowie Liebhaber der diskreten Privatwohnung oder des exklusiven Escortservices. Auch die private Hobbyhure hatte ihre Berechtigung geschätzt, während auch der rustikale Strassenstrich und Erotik im Wohnmobil Zuspruch fanden. Insgesamt eine bunte Vielfalt an erotischen Angeboten, die nebeneinander existierten und sich gegenseitig nur selten die Butter vom Brot nahmen, da die Geschmäcker eben verschieden sind und so ein jeder Topf seinen Deckel fand.

Die meisten der Rotlichtbetriebe waren amtlich bekannt und etabliert, behördlich konzessioniert oder befanden sich noch im Genehmigungsverfahren. Daneben gab es schon immer einen Graumarkt, wo man die Genehmigung nach dem ProstSchG durch schlichte Vorspiegelung von Wohnungsprostitution vermied und längst nicht jede Dame, die für ihre erotische Dienstleistung Taler nahm, verfügte über die dafür vorgeschriebene amtliche Registrierungsbescheinigung, die man in der Branche flapsig „Hurenpass“ nennt. Sugarbabes, die von Sugardaddys hofiert und „gefördert“ werden, sahen und sehen sich ebenso wenig als offizielle Prostituierte, wie die Thailadies, die im asiatischen Massagesalon mit „Happy End“ werben oder wie die „erotischen Tantriker“, die lieber von Energiefluss statt von Ejakulation sprechen.



Das Prostituiertenschutzgesetz soll das Sexgeschäft regulieren!

2017 kam das neue Gesetz, 2018 sortierten sich die Behörden und erst 2019 kam man bundesweit bei der Umsetzung des ProstSchG mehr in Schwung. Zuständigkeiten mussten geklärt und Strukturen gebildet werden und so ist es nicht verwunderlich, dass Ende des Jahres 2019 ein Großteil der Sexarbeiterinnen in Deutschland nicht amtlich registriert war. In den Hochburgen der Prostitution, wie z.B. Frankfurt am Main oder in den nordrhein-westfälischen Saunaclub-Regionen, waren die Behörden früh vorbereitet und aktiv, in ländlichen Gebieten und Bundesländern mit schwachem Prostitutionsaufkommen ging vieles hingegen deutlich langsamer.

Zu Beginn der Corona-Pandemie, Mitte Januar 2020, war das Prostitutions-Lagebild für die Behörden recht überschaubar, man kannte die Strukturen und vor allem die Objekte, in denen Prostitution betrieben wurde. Dass man graue Prostitution hier und da ein Stück weit duldete, ist ein offenes Geheimnis: wenn keine schwerwiegenden Delikte vorlagen oder Beschwerden eingingen, übten sich die Behörden schon mal wohlwollend in Zurückhaltung.

Sinn und Zweck des Prostituiertenschutzgesetzes ist es in erster Linie das erotische Gewerbe zu reglementieren, es unter ständigen Kontrolle zu halten und, aber dies nur auf den zweiten Blick, auch die Sexarbeiterinnen zumindest ein Stück weit zu schützen. Allerdings sind die Formalismen, die für die Umsetzung des Gesetzes gewählt wurden, oft wenig hilfreich und zu sehr am grünen Tisch erfunden. Gerade was die gesetzlich verordnete Kondompflicht anbelangt, sind die Türen beim sexuellen Treiben ja verschlossen, das beliebte „Blasen ohne“ ist nach wie vor sehr verbreitet und auch die „AO-Freunde“ (Alles ohne Gummi) sind im Bereich der Prostitution nach wie vor stark vertreten, wobei sich Angebot und Nachfrage wohl die Waage halten und sich die Frage nach erst Huhn oder erst Ei gar nicht stellt. Mit gummifreiem Sex wird in der Regel nicht offensiv geworben, wenn man aber einschlägige Foren verfolgt, stellt man fest, dass das Angebot nicht gerade klein zu sein scheint.



Freie Sexarbeit versus kontrollierte Sexarbeit

Da man als freischaffende Dienstleisterin viele Möglichkeiten hat mit Sexarbeit Geld zu verdienen, ist es durchaus möglich durch das amtliche Kontrollraster zu fallen und zumindest eine Zeit lang auch ohne gültige Prostitutionspapiere zu arbeiten. Ohne amtliche Registrierung hat man auch selten das Finanzamt am Hals, da die Datenweitergabe entfällt und man nicht automatisch steuerlich erfasst wird. Wird man erwischt, bleibt es oft bei einer Ermahnung, die nicht direkt Bußgelder nach sich zieht. Ein überschaubares und kalkulierbares Risiko, wenn man mehr oder weniger „privat“ oder „nebenbei“ arbeitet und vielleicht nur Stammgäste empfängt.

Anders sieht es bei den Betreibern von offiziellen Prostitutionsstätten aus: diese sind verpflichtet die Prostitutionspapiere aller Personen zu prüfen, die im Betrieb arbeiten möchten. Die Personen müssen über die Pflichten nach dem ProstSchG belehrt werden, alles muss dokumentiert und aufbewahrt werden, um den Behörden jederzeit Kontrollen zu ermöglichen. Alarmsysteme sind zu installieren und die Betriebe dürfen zudem nur von geprüftem Personal geleitet werden, das über einwandfreie Führungszeugnisse verfügt. Schon bei kleinen Verstößen kann es stattliche Bußgelder geben und man kann sich im Gegensatz zu früheren Zeiten nur noch sehr wenig erlauben ohne die erteilte Konzession zu gefährden. Bordellbetreiber(innen) haben inzwischen mehr mit Bürokratie zu tun als mit entspanntem „Dolce Vita“ und das Geld verdient sich auch nicht (mehr) von selbst. Während die Sexarbeiterinnen durch das ProstSchG viele Rechte behielten, brachte das neue Gesetz für die Betreiberinnen und Betreiber eine Vielzahl von neuen Pflichten und einen Bußgeld-Katalog, der wenig Fragen offenlässt.



Die Corona-Pandemie: eine Katastrophe für die Branche

Die Branche sortierte sich Ende 2019 und zu Beginn des Jahres 2020 noch ein Stück weit neu, als aus dem chinesischen Wuhan die Meldung von einem unbekannten Virus kam. „Corona“: ein Wort, das unser Leben nun seit über 2 Jahren prägt und unser Leben nach wie vor nachhaltig stark beeinträchtig. Die verschiedenen „Wellen“ und Lockdowns sind uns bekannt und natürlich war die Prostitution auch sehr schnell im Fokus, da Sex nun einmal eine Körpernähe erfordert, die sich nun mal nicht mit viralen Infektionskrankheiten verträgt. Die Pandemiebekämpfung erforderte umgehende Kontaktbeschränkungen und so war es nicht verwunderlich, dass Bordellbetriebe, wo viele wechselnde Kontakte zu vermuten sind, per Verordnung geschlossen wurden, um Corona-Infektionen zu vermeiden. Verordneter Abstand kann beim Geschlechtsverkehr nun mal schwerlich eingehalten werden und so kam es in einigen Bundesländern neben der Schließung von Bordellbetreiben sogar zu einem zeitweisen Verbot der Prostitution im Allgemeinen.

Wellen kamen, Wellen gingen und immer wieder gab es neue Verordnungen, die sich in den 16 Bundesländern recht unterschiedlich gestalteten. Das Rotlicht wurde sehr stiefmütterlich behandelt; von einer Gleichbehandlung zu anderen körpernahen Dienstleistungen konnte keine Rede sein und so mussten von Seiten der Branche immer wieder Klagen im Eilverfahren eingeleitet werden, um Öffnungen zu erreichen. Monatelang ging es hin und her, den Prostitutionsstätten wurden strenge Hygienemaßnahmen vorgeschrieben, es musste Geld in Hand genommen werden, um hygienisch einwandfreie Räume zu errichten, die Kontaktnachverfolgung musste sichergestellt werden und nachdem Impfstoffe verfügbar waren spielte auch der jeweilige Stand der Immunisierung bei Gästen, Mitarbeitern und Dienstleistern und dessen Überprüfung eine wichtige Rolle. Von 3 G über 2 G bis hin zu 2 G plus ging die Entwicklung und erforderte von den Betreibern ständige Aufmerksamkeit und Anpassung.

Nun ist ein Besuch im Bordell ja für viele Zeitgenossen eine sehr sensible Sache. Klar, es gibt die Haudegen unter den Bordell-Gästen, die als Junggesellen durchs Leben gehen und kein Problem damit haben im Puff ihre Personalien zu hinterlassen; es gibt aber nicht wenige Herren, die gebunden sind und ganz sicher nicht wollen, dass die „heimische Regierung“ womöglich durch eine Corona-Alarmmeldung des Gesundheitsamtes vom lustvollen Ausflug ins Rotlicht erfährt. Sich im Bordell mit Corona zu infizieren, ist schon rein gedanklich eine ziemliche Katastrophe, die weitreichende Folgen nach sich ziehen kann.



Einschränkungen vermeiden durch Arbeit im grauen Bereich – Eine Alternative?

Vorzeigen des Impfnachweises, zusätzlicher Schnelltest, Maskenpflicht, Vorab-Terminvereinbarung und Einhaltung der Hygienekonzepte in den offiziellen Prostitutionsstätten waren und sind für nicht wenige Freunde der käuflichen Lust lästig und sehr unerfreulich. Man fühlt sich wie beim „Betreuten Ficken“ und das macht dann auf ganzer Linie ungeil! Auch die Dienstleisterinnen wurden in ihrer Dienstausübung gehemmt, hatten aber durch die immer wieder eintretenden Bordellschließungen noch ganz andere Probleme: man war aus dem Ausland angereist und nach einigen Tagen waren alle Betriebe dicht, Behörden hatten wegen Corona geschlossen und die Verlängerung der Prostitutionspapiere war nicht möglich und selbst das Verweilen im geschlossenen Bordell wurde behördlich untersagt. Jegliche Planungssicherheit ging verloren und nicht wenige Damen standen plötzlich auf der Straße. „Game over“ und zwar schlagartig!

Doch machen wir uns nichts vor: Sexarbeit ist ja kein frivoles Hobby, sondern ein Business, in dem man, wenn man ein geeignetes Geschäftsmodell aufgebaut hat, gutes Geld verdienen kann oder auch muss. Oftmals müssen vornehmlich bei Dienstleisterinnen aus dem osteuropäischen Ausland, die ja in Deutschland stark vertreten sind, Familien in der fernen Heimat unterstützt werden, derweil deutsche Damen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen und sich mit Hartz4 nicht anfreunden können. Corona-Soforthilfen waren zwar für Dienstleisterinnen, die in Deutschland steuerlich geführt waren, durchaus denkbar, aber der Prozentsatz der Damen, die diese Bedingung erfüllen, erscheinen als sehr gering. Wenn man zu Beginn der Pandemie keine finanziellen Rücklagen besaß, wurde es schnell eng. Vielen Sexarbeiterinnen blieb keine andere Möglichkeit, als weiterzuarbeiten und sich den entstandenen Verhältnissen rasch anzupassen. Wer Stammkunden hat, in der eigenen Wohnung empfängt oder aber Haus- und Hotelbesuche offeriert, ist unter Corona klar im Vorteil. Man braucht für diese Art der Arbeit schließlich keinen Bordellbetrieb und auch keine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Auch die Einhaltung von Hygienekonzepten erscheint entbehrlich und der Verzicht auf die Kontaktnachverfolgung ist auch vielen Kunden sehr sympathisch, auch wenn dies im Sinn des Gesundheitsschutzes natürlich nicht zu empfehlen ist.



Vermeintlich innovative wie illegale Betriebe verärgern die Branche

Doch neben der „Wohnungsprostitution“ und dem zahlenmäßig wachsenden „Escortservice“, entstanden leider gerade in der Corona-Zeit auch sehr schnell „alternative Betriebe“, die unter völliger Umgehung des Prostituiertenschutzgesetzes und des Baurechts in Konkurrenz zu den legalen Betrieben traten. Nicht wenige Hotels und Pensionen, die coronabedingt schwach belegt sind, vermieten an Damen des Gunstgewerbes und bessern damit die schwache Kasse auf, AirBnB-Appartements werden zum Hort der Lust und einige Zeitgenossen mieten anonyme Wohnungen an, um diese unter Hand der Prostitution zu widmen. Der Strassenstrich floriert selbst in Sperrgebieten und geschlossene Betriebe ließen bekannte Gäste gerne nach Voranmeldung durch die Hintertüre ein. Wer als Betreiber oder Dienstleisterin gänzlich illegal arbeitet, schert sich natürlich nicht um Hygienevorgaben, dokumentiert aus verschiedenen Gründen keinerlei Besuche und hat natürlich damit auch noch deutliche Wettbewerbsvorteile. Unglaublich! Die Landesregierungen haben es durch ihre Verordnungen geschafft das ProstSchG außer Kraft zu setzen. Legale Betriebe, die ein Höchstmaß an Hygieneschutz boten, mussten mehrfach schließen. Der Graumarkt wurde und wird selten bekämpft und etablierte sich daher trotz der Proteste der legalen Betreiber zunehmend.



Sexarbeit im Dunkelfeld birgt besondere Risiken für Dienstleisterinnen

Die Ausübung der Prostitution in geregelten Strukturen (also im Bordell und Club) hat den Vorteil, dass es hier Alarmsysteme und konkreten Schutz durch Wirtschafter und Betreiber gibt. Wenn sich ein Gast danebenbenimmt, ist schnell Hilfe zur Stelle. Arbeitet man als Dienstleisterin allein in einer Wohnung, sind Übergriffe nicht auszuschließen und in der Corona-Zeit wurden auch vermehrt Überfälle und schwere Nötigungen bis hin zu Vergewaltigungen verzeichnet. In legalen Clubs und Bordellen arbeitet es sich prinzipiell sicherer als in der „freien Wildbahn“, allerdings ist die Arbeit für das Amt erfasst und ordnungs- und steuerrechtlich später nachvollziehbar. Warum viele Dienstleisterinnen höheres Risiko gehen? Weil die notwendigen gültigen Papieren fehlen, weil Impfungen nicht erfolgt sind, weil man einer Besteuerung entgehen will oder weil man eine Gewinnmaximierung anstrebt. Für den grauen Weg gibt es viele Gründe und durch illegale Betriebe auch viele Möglichkeiten auf das ProstSchG und die Coronaschutzverordnungen zu pfeifen.



Behörden stellten während der Pandemie den Dienst ein?

Die Ordnungs- und Gesundheitsbehörden hatten und haben mit der Umsetzung und der Kontrolle der allgemeinen Corona-Regeln, beispielsweise in Gastronomie und Handel mehr als genug zu tun und diese Auslastung öffnete den illegalen Umtrieben im Bereich der Prostitution alle Türen. Die Tunichtgute ahnten, dass intensive Kontrollen nicht zu erwarten waren und lagen damit richtig. Die Behörden wirkten abwesend und dieses Signal ging durch die Branche. Legale Betriebe wurden präventiv kontrolliert, illegale nicht einmal lokalisiert. Ob diese Vorgehensweise so bleiben wird, ist abzuwarten. Die Omikron-Welle nähert sich dem Höhepunkt, ab Ende März wird hoffentlich weitgehend wieder Normalität eintreten und dann wird man sehen, wie sich die Dinge entwickeln und ob das „saubere Rotlicht“ wieder in den Fokus der Behörden gelangt.



Wie geht es im Bereich der Sexarbeit weiter? – Eine Prognose

Momentan höre ich von vielen Betreiberinnen und Betreibern sehr oft die Frage: „Wo sind bloß die Frauen hin?“ Die Antwort darauf ist sehr vielschichtig: eine große Anzahl von Damen ist zumindest zeitweise aus dem Gewerbe ausgeschieden, andere haben sich von den Betrieben „emanzipiert“ und arbeiten nun mit erhöhtem persönlichen Risiko nur noch als Escort auf eigene Rechnung. Die verbleibenden Damen, die eine geregelte und stressfreie Arbeit im Bordell oder Club bevorzugen, haben eine große Auswahl und können sich momentan aussuchen, wo sie arbeiten. Dabei gibt es große regionale Unterschiede, was die Verdienstmöglichkeiten anbelangt und wenn man seinen Betrieb nicht einer Region hat, wo das Geschäft gut läuft, hat man das Nachsehen, da es deutlich weniger interessierte Dienstleisterinnen wie freie Plätze gibt. Ohne kollegiale Empfehlungen über den „Buschfunk“ wartet man als Betreiber oft vergebens auf „Kolleginnen“.

Überraschenderweise sollen viele osteuropäische Dienstleisterinnen, die jahrelang in Deutschland aktiv waren, jetzt ihrem Gewerbe in der Heimat nachgehen. Die Umsätze sind dort zwar deutlich niedriger als in Deutschland, aber die Kosten sind es eben auch. Eine Kostenrechnung, die unter Corona oftmals zu Gunsten der Heimat aufging.



Coronahilfen des Staates helfen den Rotlicht-Betrieben noch

Viele legale Betriebe haben durch die staatlichen Corona-Hilfen einstweilen überlebt. Bis Ende März gibt es noch Kompensationszahlungen, mit denen man die Fixkosten decken kann und die, wie es gerade in der politischen Diskussion ist, eventuell bis Ende Juli 2022 fortgesetzt werden. Wenn die Hilfen auslaufen, wird man sehen welche Betriebe überleben werden. Hier sind dann die Betreiber(innen) im Vorteil, die Eigentum bewirtschaften und schlanke Strukturen unterhalten.



Die Prostitution selbst ist nicht gefährdet

Eins ist sicher: die Prostitution wird es in Deutschland weiter geben! Die Art und Weise wird sich verändern, das Angebot in der Quantität vermutlich abnehmen. Dumping-Preise werden vermutlich zur Ausnahme werden, da die verbleibenden Damen gefragt sein werden. Welche Rolle der „Zwischenhandel“ (Bordelle und Clubs) zukünftig spielen wird und wie sich die Rahmenbedingungen nach der Evaluation des ProstSchG, die im Juni 2022 einsetzen wird, ab 2025 verändern werden, kann momentan nicht seriös prognostiziert werden.

Das von Prostitutionsgegnern geforderte Sexkaufverbot nach nordischem Vorbild scheint politisch vorläufig vom Tisch zu sein. Im Bundestagswahlkampf haben sich die maßgeblichen Parteien, die Regierungsverantwortung erlangt haben und erlangen können, gegen ein Sexkaufverbot ausgesprochen, dennoch darf das Thema aber nicht aus dem Blick gelassen werden. Ein öffentliches Plädoyer „für Prostitution“ ist nach wie vor gesellschaftlich schwierig, zumal wenn ein solches aus der Branche kommt oder von den Gästen propagiert wird. Man darf sich aber auch nicht regelmäßig mit Dreck bewerfen lassen, wie es im vergangenen Jahr divers geschah.

Sexarbeit ist in Deutschland stark reglementiert und ausdrücklich erlaubt, wenn man sich an die Regeln des ProstSchG hält. Dies sollte so bleiben und das ProstSchG sollte an der Praxis orientiert in den nächsten Jahren sinnvoll „reformiert“ werden!


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Der Autor Howard Chance ist als Unternehmens-Berater der Rotlicht-Branche bundesweit aktiv, entwickelt Betriebs- und Hygienekonzepte für Prostitutionsstätten und Escort-Services, verhandelt mit Behörden, optimiert Betriebsabläufe und ist Ansprechpartner für viele weitere Fragen rund um die Ausübung des Bordellgewerbes. Er betreibt seit 2016 das bekannte Rotlicht-Informationsportal https://prostitution2020.online und ist Gründer der Facebook-Gruppen Zukunft Rotlicht - Die Betreibergruppe und Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise